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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist West GmbH

Sonderregelung Miete Eisstockbahnen an den Südtiroler Stuben: Die Stornierungsgebühr für gebuchte Eisstockbahnen (sowie Zusatzleistungen) beträgt 100%. Es erfolgt keine Rückerstattung von geleisteten Zahlungen. Bei Nicht-Inanspruchnahme der Dienstleistung am gebuchten Termin (zum Beispiel durch verspätetes Erscheinen) verfällt diese Leistung. Der Spielbetrieb wird bei Sturm oder Gewitter ausgesetzt oder unterbrochen.

Die Buchung & Zahlung erfolgt sofort Online über das Shopsystem auf www.eisstock-essen.de und ist per Überweisung, paypal-Guthaben oder per Kreditkarte (wenn im paypal-Account aktiviert) möglich.

§ 1 – Leistungsverpflichtung
Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im verbindlichen Angebot der Teamgeist West GmbH und/oder den Angaben in der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Änderungen und Ergänzungen in den vertraglichen Unterlagen seitens des Kunden stellen ein neues Angebot an die Teamgeist West GmbH dar und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Teamgeist West GmbH. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.

Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 – Zahlungsweise und -fristen
Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der

Teamgeist West GmbH

Sparkasse Essen

IBAN: DE07 360501050001610161

BIC / SWIFT: SPESDE3EXXX

Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird sofort bei Vertragsabschluss fällig. Der Kunde erhält eine entsprechende Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen angerechnet.

Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist zu dem aus der Rechnung ersichtlichen bzw. vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen. Ist kein Zahlungstermin bestimmt, tritt die Fälligkeit spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang beim Kunden ein.

Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann die Teamgeist West GmbH, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung eingeräumt hat, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.

Es besteht keine Leistungspflicht der Teamgeist West GmbH, wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden.

Dem Kunden steht lediglich im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte Forderungen ein Recht zur Aufrechnung zu. Der Kunde ist ausschließlich im Hinblick auf solche rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§ 3 – Änderungen der Teilnehmerzahl und Rahmendaten
Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen der Teamgeist West GmbH in schriftlicher Form, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt werden.

Erhöhung der Teilnehmerzahl:

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages ist mit der Teamgeist West GmbH grundsätzlich abzusprechen. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.

Verringerung der Teilnehmerzahl:

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl unter 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro Teilnehmerzahl berechnet.

Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von 10 % oder mehr der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl stehen der Teamgeist GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlicher ersparter Aufwendungen wie folgt Entschädigungen pro storniertem Teilnehmer zu:

bis 90 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 40 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Teilnehmerpreises.

Bei einer späteren Stornierung der Teilnehmerzahl wird der gesamte Leistungspreis berechnet.

Als Stichtag für die Berechnung der Teilnehmer-Stornierungsfrist gilt der Eingang der schriftlichen Teilnehmer-Stornierungserklärung bei der Teamgeist West GmbH.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Kosten und Aufwendungen, einen geringeren Gewinn und/oder höhere tatsächliche Einsparungen der Teamgeist West GmbH zu erbringen. Hierfür trägt der Kunde die Beweislast.

Die Teamgeist West GmbH ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, soweit die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund der geänderten Teilnehmerzahl nicht möglich ist.

§ 4 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Teamgeist West GmbH um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der Teamgeist West GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.

Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Die Teamgeist West GmbH wird sich gleichwohl darum bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten für die Teamgeist GmbH entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten.

§ 5 – Kündigung
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamgeist West GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die Teamgeist West GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Teamgeist West GmbH, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Die Teamgeist GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

Leider ist auch die Teamgeist West GmbH nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen geschützt. Soweit die Veranstaltung/Maßnahme infolge von bei Vertragsschluss bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht voraussehbarer und nicht zu vertretender höherer Gewalt (z. B. außergewöhnlichen verkehrsgefährdenden Straßenzuständen, besonderen Witterungsereignissen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder sonstigen besonderen Betriebsstörungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so kann sowohl der Kunde als auch die Teamgeist GmbH den Vertrag kündigen. Im Falle einer Kündigung steht der Teamgeist West GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.

§ 6 – Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage im Falle eines Dienstleistungsvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses, im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Bei der Vermietung von Eisstockbahnen zu einem festen Termin steht Ihnen demnach kein Widerrufsrecht zu. Jede verbindliche Bestellung von Eisstockbahnen ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Dienstleistung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Teamgeist West GmbH
Ruhrtalstr. 17a
D-45239 Essen
Telefonnummer 0201 / 48649470
Telefaxnummer 0201 / 48649471
nrw@teamgeist.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Bei der Vermietung von Eisstockbahnen zu einem festen Termin steht Ihnen demnach kein Widerrufsrecht zu. Jede verbindliche Bestellung von Eisstockbahnen ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Dienstleistung.

§ 7 – Mängelrechte
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Beanstandungen sind – soweit möglich – vor Ort unverzüglich dem Ansprechpartner der Teamgeist West GmbH kundzutun. Die Teamgeist West GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Teamgeist West GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Sofern keine Abhilfe möglich ist, kann der Kunde für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung eine angemessene Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen behaupteter Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet, die Gründe in zumutbarer Weise darzulegen.

Wird die Leistung durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Die Teamgeist West GmbH ist jedoch bemüht, das Programm so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert die Teamgeist West GmbH auf Veranlassung des Kunden ein Ersatzprogramm, so werden die Aufwendungen dem Kunden hierfür in Rechnung gestellt. Verzichtet der Kunde aufgrund von Witterungsbedingungen auf die Durchführung der Leistung, obwohl diese nach Einschätzung der Teamgeist West GmbH durchführbar wäre, erfolgt keine Erstattung der entsprechenden Vergütung.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der Teamgeist West GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.

§ 8 – Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Teamgeist West GmbH gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung der Teamgeist West GmbH beschränkt, soweit im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch die Teamgeist West GmbH herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Pflichten, auf die eine Partei im besonderen Maß vertrauen darf.
Es wird zwischen der Teamgeist West GmbH und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Teamgeist West GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die die Teamgeist West GmbH als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat und die ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haftet die Teamgeist West GmbH auch bei einer Teilnahme als Ansprechpartner an diesen Veranstaltungen lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl und gegebenenfalls Instruktion des vermittelten Dritten, sofern dieser nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB zu qualifizieren ist. Der Kunde kann die Ansprüche, die der Teamgeist West GmbH gegen den Dritten in diesem Zusammenhang zustehen, unmittelbar gegen diesen geltend machen; die Teamgeist West GmbH tritt hierzu sämtliche Ansprüche gegen diese Dritten an den Kunden ab, und verpflichtet sich, sämtliche insoweit erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Die Teamgeist West GmbH übernimmt keine Haftung für seitens des Kunden oder Dritter für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Plätze und Räumlichkeiten. Insoweit stellt der Kunde die Teamgeist West GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Kunden oder Teilnehmern gegenüber der Teamgeist West GmbH erhoben werden.
Die Teamgeist West GmbH übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die Teamgeist West GmbH herbeigeführt wurden.

Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten oder an den Stationen. Die Teamgeist West GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Die Teamgeist West GmbH weist auch ausdrücklich darauf hin, dass ebenfalls für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handys, Laptops, Foto- und Videokameras. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Teamgeist West GmbH.

Die Teamgeist West GmbH setzt voraus, dass alle Teilnehmer über die üblicherweise zu erwartende allgemeine Fitness verfügen. Besondere gesundheitliche Einschränkungen sind seitens des Kunden im Vorfeld schriftlich anzuzeigen.

§ 9 – Urheberrecht
Seminarunterlagen, Lehrmaterialien, individuell erstellte Ausarbeitungen und Angebote unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern/Kunden nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der Teamgeist West GmbH. Gleiches gilt für Inhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§ 10 – Angebote und Ausarbeitungen
Angebote und Ausarbeitungen, welche die Teamgeist West GmbH für den Kunden erstellt, sind in der Regel kostenfrei und unverbindlich. Für individuell erstellte Angebote kann die Teamgeist West GmbH eine aufwandsbezogene Erstellungsgebühr verlangen, die mit dem Auftrag verrechnet wird, sofern dieser erteilt wird.

§ 11 – Besonderheiten Tabtour
Sollte die Durchführung der Tabtour durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters behindert und unmöglich werden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz. Die Teamgeist West GmbH haftet nicht für Probleme der Mobilfunkanbieter!

§ 12 – Schlussbestimmungen
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Leistungen der Teamgeist West GmbH wird – sofern zulässig – Essen als Gerichtsstand vereinbart.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Teamgeist West GmbH und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

Essen, Stand Oktober 2018